Die Diskussion, ob, warum, weshalb und überhaupt eine Volkszählung notwendig ist, ist ja zurzeit in vollem Gange. Ein Punkt ist der, dass die ausgefüllten Bögen in einem Rückumschlag an die Behörte geschickt werden soll, der nicht frankiert ist.
Ich habe nun auch 2 dieser Fragebögen erhalten, einen für unsere Wohnung und einen für die Mietwohnung. Auf dem Anschreiben zu den Fragebögen steht „Bitte innerhalb zwei Wochen ….. oder online ausfüllen“. Online ausfüllen kommt für mich ja nun gar nicht infrage. Weiss man, ob die einem nicht einen Trojaner unterjubeln für die Onlinedurchsuchung, die mal in der Diskussion war? Also diese Option scheidet für mich aus und ich werde die Fragebögen ausfüllen.
Der Rückumschlag ist natürlich, wie bereits in diversen Foren und Meldungen veröffentlicht, nicht frankiert. Da, wo die Briefmarke hingepappt wird, ist ein kleiner Aufkleber mit dem Hinweis „Bitte ausreichend frankieren“. Das werde ich natürlich NICHT machen. Es handelt sich schliesslich um eine Bitte. Einer Bitte muss man ja nicht nachkommen – oder?
Passend zu diesem Thema hatte ich heute im lawblog etwas entdeckt. Und zwar steht dort, dass die Rückumschläge als „Antwort“ deklariert sind. Laut Postrecht muss man Antwortsendungen nicht frankieren. Der Empfänger muss das Porto dann übernehmen. So weit – so gut. Nur, die Umschläge, die meinen beiden Fragebögen beigefügt wurden, sind Fensterbriefumschläge und auf dem auszufüllenden Formular steht nichts von „Anwort“ aber „Responseplus“, begleitet von einem Postmatrixcode. Scheint also so, dass die Sendung bereits bezahlt wurde.
Wie dem auch sei, ich fülle die Dinger aus, stecke sie in die Umschläge und ab damit in den nächsten Briefkasten.
Und nochmal für alle, die Fragebögen zu Zensus erhalten haben: Die Rücksendung muss nicht frankiert werden!