Fast 160 Prozent

Ich war heute beim Optiker. Da ich kürzlich nachmittags leichte Kopfschmerzen bekam, dachte ich, ich bräuchte vielleicht eine neue Sehhilfe.

Der Optiker nahm sich sehr viel Zeit. Vor dem eigentlichen Sehstärketest wurde eine vorbereitende Untersuchung gemacht. Ich musste in ein Gerät schauen und meinen Blick auf einen bunten Heißluftballon fokussieren. Ich folgte den Anweisungen des Optikers und dann wurde von beiden Augen ein „Foto“ gemacht. Das Ergebnis war sehr zufriedenstellend. Ich habe keine Eintrübungen, aber lange Wimpern.

Dann kam der eigentliche Sehtest. Man kennt das: Lesen sie mal die Zeile vor. Dann: Ist so besser oder so? Die nächste Zeile mit kleineren Buchstaben. Noch eine Zeile und noch eine. Das selbe beim anderen Auge. Das erste überraschende Ergebnis: Ich habe eine sehr sehr gute Fernsichtstärke von fast 160 Prozent. Bei einem Sehtest für eine Führerscheinprüfung hätte ich keine Probleme.

Leider gleichen sich die Werte für fern und nah nicht aus. Die Werte für Lesen waren erwartungsgemäß schlechter, aber nicht so schlecht wie ich gedacht hatte. Da ich die meiste Zeit des Tages am Rechner sitze und das Internet leerlese, bekomme ich eine Computerbrille, mit der ich aber auch „normal“ lesen kann. Ein neues Brillengestell benötige ich nicht, nur neue Gläser.

Ich bin äußerst zufrieden mit dem Ergebnis.

Oft liest man ja den Begriff „Augenoptiker“. Ich habe mich schon immer gefragt, ob es auch einen Optiker für z.B. Fingernägel oder Nasenlöcher gibt. Ich kenne noch das Wort „Opticker“, also mit einen „c“ darin. Das sind die Leute, die durch die Parks gehen und weggeworfens Papier „opticken“, also mit einer Spitze an einem Stiel aufspießen, also opticken. Heute sind die Leute mit kleinen Greifzangen unterwegs, das sind also keine Opticker mehr.

Eine Blaumeise zum Frühstück

Wenn Bernd frei hat, frühstücken wir im Wintergarten. Die Katzen sind derweil auf der Terrasse, schnupppern hier und da, aber die meiste Zeit sitzen sie rum und schauen dem Treiben der Vögel in den Bäumen zu.

Heute Morgen geschah es dann: Eine Blaumeise hatte sich auf das Geländer gesetzt, gerade da, wo die Katzen auf der Terrasse saßen. Zack – hatte Elphie die Blaumeise erwischt. Wir konnten gerade noch die Terrassentür zumachen, sonst hätte Elphie uns ihre Beute in die Wohnung gelegt.

Elphie tobte mit dem Vogel eine Weile draußen umher. Zum weiteren Frühstück zogen wir zum Esstisch um. Die Sache mit dem Vogel war nämlich nicht so wirklich appetitlich. Als das Interesse an der Meise beendet war, schickte ich sie mit der Kehrschaufel auf ihren letzten Flug in die Botanik.

Elphie bekommt jetzt einen neuen Namen: Papageno.

Meine Hilfsrakete

Das Land Schleswig-Holstein vergibt seit heute Termine für die 1.- und 2.-Impfung sowie für das Boostern. Die Termine können nur online gebucht werden.

Den Begriff Boostern ist vielen vielleicht aus der Raumfahrt bekannt. Ein Booster wurde oder wird für den Start einer Rakete eingesetzt um dieser einer höhere Geschindigkeit zu geben.

Termine für Boosterraktenimpfungen werden zurzeit noch für Personen ab dem 60. Lebensjahr vergeben, vorausgesetzt, die zweite Impfung ist vor 6 Monaten oder früher erfolgt. Beides trifft auf mich zu, jedenfalls dann, wenn ich meinen Termin wahrnehmen kann. Das Impfzentrum und den Termin konnte ich mir aussuchen. Die Bestätigung habe ich bereits erhalten. Ab Anfang Dezember können sich auch jüngere Personen anmelden.

Anfangs war ich etwas im Zweifel, ob das System denn auch funktionieren würde. Minutenlang war der entsprechende Link nicht auf der Homepage. Ich wollte gerade aufgeben als der Link zur Verfügung stand. Innerhalb von 3 Minuten war der Fall dann für mich erledigt.

Stallpflicht!

In Schleswig-Holstein ist die Geflügelpest ausgebrochen. Das Land hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie ist für private und gewerbliche Geflügelhalter verindlich.

Die geschäftsführende Bundesregierung bzw. ihr Nachfolger sollte dringend eine Stallpflicht für Impfverweigerer erlassen.

Überraschung!


Gestern am frühen Abend, es klingelt. Huch?! Wat nu? Ein lieber Freund stand vor der Tür und brachte uns einen Teller mit selbstgebackenen Weihnachtsplätzchen. Ich bin ja eher der Backmuffel, ich wüsste auch gar nicht, wo ich das Backwerk katzensicher abkühlen lassen sollte. Ich überlege zwar noch, ob ich einen Stollen backe. Aber dann hätte ich das selbe Problem: Wo soll das Ding auskühlen? Die Sache mit dem Gebäck hat sich jedenfalls jetzt auf elegante Art erledigt.

Die Katzen waren äußerst interessiert. Zum Glück ist der Teller samt Gebäck sicher in Folie verpackt. Da stört es überhaupt nicht, wenn die Katzen mit den Vorderpfoten auf den Plätzchen stehen. Sicherheitshalber haben wir den Teller erstmal in einen Schrank verbannt.

Ich muss nochmal

Ich wollte ja nicht mehr über die aktuelle Situation schreiben, ich wollte ich nicht mehr darüber ärgern oder aufregen. Aber als ich das gerade gelasen habe, konnte ich nicht anders und ich musste mein WP-Programm öffnen um meinem Frust Luft zu machen:

1000 (!) Personen feierten unter freiem Himmel eine Party. Mehrere Besucher haben sich dort mit dem Virus angesteckt! 900 Personen waren mit der Luca-App registriert, warum haben 100 das nicht gemacht?

Den Besuchern wird eine „eigenverantwortliche Information der engen Kontaktpersonen sowie das Einhalten der Quarantäne“ geraten.

Eigenverantwortung hat in der Pandemie noch nie funktioniet. Eigenverantwortung hätte bedeutet, auf den Besuch dieser Veranstaltung zu verzichten! Aber nein, Hauptsache Party!

Gelesen in der Mopo, kein eigenständiger Link zu dieser Nachricht.

Verballhornung

Verballhornug oder verballhornen hat wohl jeder schon mal gehört. Es ist ein Ausdruck dafür, ein existierendes Wort zu entstellen, ggf. auch zu berichtigen. Zurückzuführen ist die „Verballhornung“ auf den Lübschen Drucker Johannes Balhorn der Jüngere.

Ich habe jetzt durch einen Zufall ein kleines Buch entdeckt: „Kochen ohne Verballhornung – Das verschollene Kochbuch des Lübecker Druckermeisters Johann Balhorn aus dem Jahr 1570“ von Ragnar Harald Lüttke. Als ehemaliger Lübecker, der noch enge Verbindungen in die alte Hansestadt hat, musste ich dieses Buch haben. Ich habe also ein richtiges Buch bestellt, mit Seiten aus Papier, die man umblättern muss, sozusagen ein analoges Buch. Sowas hab ich lange nicht in den Händen gehalten und ist vollkommen gewöhnungsbedürftig und auch unpraktisch. Aber was soll’s.

Eine Überraschung erlebte ich beim ersten Durchblättern des Buches, welches auch mit Fotos aus Lübeck versehen ist, Orte in der Hansestadt, wo die Familie Balhorn Grudbesitz besaß. Ein Bruder des besagten Johann Balhorn, der Buchhändler Joachim Balhorn, vererbte ein Grundstück in der Königstraße 61 an seine Frau Cäscilla. Dieses Grundstück war ganz viele Jahre, zusammen mit dem Nachbargrundstück Nr. 63, im Besitz unserer Familie. Es wurde von unserer Familie einvernehmlich an einen Lübecker Geschäftsmann verkauft, der die Bebauung, inklusive zweier historischer Treppengiebel, abreißen ließ um auf dem Grundstück ein Geschäftshaus zu errichten. Aus heutiger Sicht wage ich zu behaupten, dass „da was gelaufen ist“ damit die Genehmigung zum Abriss erteilt wurde. Die neuen Fassaden ähneln nur noch entfernt an die ursprüngliche Bebauung.

Weiter zu Johannes Balhorn dem Jüngeren. Er erhielt vom Rat der Hansestadt Lübeck den Auftag, das Lübsche Recht, welches nur handschriftlich zur Verfügung stand und in über 100 Städten angewandt wurde, in eine Druckfassung umzuwandeln. Der lübsche Rat benannte 3 Mitglieder, welche die vorhandene Fassung prüfen und ggf. berichtigen sollten. Das haben sie auch gemacht, aber als die gedruckte Fassung vorlag stellte sich heraus, dass alles schlimmer als vorher.

Auf dem Titelblatt des Lübschen Rechts von 1586 sind die 3 Ratsherren, die für die Überarbeitung verantwortlich waren, nicht vermerkt, da steht nur der Name des Druckers, nämlich Johann Balhorn. Daher der Ausdruck Verballhornung, bzw. verballhornern, obwohl der arme Drucker gar nicht dafür verantwortlich war. Die ungenannten Ratsherrn hatten die Verballhornung der Druckausgabe des Lübschen Rechts verbockt.

Der 2. Teil des Buches besteht aus einer Erzählung über einen Tag im Leben des Johann Balhorn, manchmal auch mit Doppel-L geschrieben.

Im 3. Teil gibt es eine Reihe von Rezepten aus der Zeit, welche sprachlich der heutigen Zeit angepasst wurden. Es ist sehr „fischlastig“, was natürlich dem Leben in einer Hafenstadt geschuldet ist. Ein Teil der Rezepte darf ich also nicht nachkochen. Ich bin sehr gespannt, was von den Rezepten für uns übrigbleiben wird.

Irgendwie zurück

Charlène Lynette Grimaldi, Fürstin von Monaco, ist nach monatelangem Aufenthalt in ihrer Heimat Südafrika, zurück im Fürstentum. Gerüchte ranken sich um die Frau seit ihrer Hochzeit mit Fürst Albert II. von Monaco. Wer die Hochzeit vor 10 Jahren, so wie ich, im Fernsehen verfolgt hat, hatte seinerzeit zweifelnde Gedanken, ob diese Frau glücklich ist. Eine glückliche Braut sieht anders aus. Resviert, so war mein Eindruck dieser Hochzeit. Selbst die bisherigen Hochzeiten im Englischen Königshaus wirkten auf mich lockerer.

Selbst um Fürst Albert II. gibt es Gerüchte, nämlich er sei schwul. Und diese Gerücht gab es schon lange vor der fürstlichen Eheschließung. Immerhin hat er es geschafft, zwei Kinder zu zeugen. OK, wer im Glashaus sitzt … Ich bin immerhin auch glücklicher Vater eines wohlgeratenen Sohnes.

Kürzlich ist Charlène von Südafrika, wo sie medizinisch behandelt worden sein soll, nach Monaco zurückgekehrt. Wie es jetzt heißt, wohnt sie aber nicht im fürstlichen Palast. Die Teilnahme an den Feierlichkeiten zum monegassischen Nationalfeiertag hat sie abgesagt. Ihr jetziger Aufenthaltsort ist geheim. Fürstin Charlène brauche Zeit, um sich vom allgemeinen Erschöpfungszustand zu erholen.

Den Spekulationen sind fürstliche Türen und Tore geöffnet.