Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat die Maskenpflicht für den ÖPNV aufgehoben. Der Grund „die Rechtsgrundlage für harte Eingriffe in die Freiheitsrechte “ sei nicht mehr gegeben, so unser Landesfürst Daniel Günther (CDU).
Ich habe die Maskenpflicht nie für einen harten Eingriff in meine Freiheitsrechte empfunden, weder im Theater, in Bahn und Bus, noch im Einzelhandel und auch nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen. Das ist schon harter Tobak, was Herr Günther da von sich gegeben hat, könnte auch ein Queerdenker oder Reichsbürger gesagt haben.
Hamburg beharrt weiterhin auf der Maskenpflicht im ÖPNV. Es gibt Gebiete, in denen die Landesgrenzen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein nicht sichbar sind. Die Bebauung geht ineinander über. Du machst einen Schritt bist in Hamburg, ohne dass du es optisch bemerkst.
Wenn ich also demnächst aus der kleinen Stadt an der Elbe zum Zahnarzt in die grosse Stadt an der Elbe fahre, könnte ich theoritsch irgendwo zwischen Geesthacht und Bergedorf meine Maske aus der Hosentasche zerren und die dann aufsetzen. Allerdings stehen an der Autobahn Schilder, die die Landesgrenzen markieren.
Davon mal abgesehen finde ich es in der Enge eines Busses und bei einigen Fahrgästen, die wohl oder übel auch den Bus benutzen, sicherer, meine Maske vom Beginn der Fahrt bis zum Aufstieg über Mund und Nase zu tragen.