Das Corona-Chaos

Die Kreise Ostholstein und Nordfriesland in Schleswig-Holstein haben eine Verfügung erlassen, die besagt, dass Personen, die zurzeit ihre Zweitwohung nutzen, diese umgehend zu verlassen haben. Dagegen wurde geklagt. Das OVG hat die Anordnung bestätig – soweit die Kurzform.

Angeblich hat der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein eine Videonachricht verbreitet, in welcher er dazu aufruft, dass alle Personen dort bleiben sollten, wo sich sich zurzeit aufhalten und bezieht auch Ferienhausbesitzer mit ein.

Wenn selbst innerhalb eines Bundeslandes offensichtlich verschieden Auslegungen möglich sind, wundert es mich nicht, dass jedes unserer 16 Bundesländer sein eigenes Süppchen bezüglich Geschäftsschließungen, Ausgehverboten und Grüppchenbildung kocht – von 2 bis 6 Personen reichen die Verordnungen!

Von der EU wollen wir mal gar nicht erst reden. In Deutschland wird ein Personenabstand von 1,5 Metern empfohlen, in Österreich beträgt der Abstand nur 1 Meter.

Es wird Zeit, dass sich die EU auf eine übergeordnete Verfügung einigt, der sich jedes Mitgliedsland bis hinunter zum kleinsten Dorf anzuschließen hat, ohne Ansehen, wie hoch die bisherige Ansteckungsrate ist.

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