Petzen?

Ich beobachtete heute die Tochter von Mietern mit 2 Freundinnen wie sie einen Weg über das Gemeinschaftsgrundstück nahmen, den sie eigentlich nicht gehen sollten. Die Tochter weiß das auch. Ich habe dort Blumenzwiebeln gesetzt für die ich keine Verwendung mehr habe und die dort auf dem Teil des Grundstücks irgendwann im späteren Frühling Blüten hervorbringen, z.B. Narzissen, Tulpen und Perlhyazinthen.

Anhand des eingeschlagenen Weges der 3 Mädels befürchtete ich, dass sie eventuell austreibende Blumen breitgetreten haben könnten. Und ja, die zarten Triebe lagen am Boden. Ich ging den 3en hinterher und sprach die Tocher des Hauses an, dass wir doch eine Vereinbarung hätten, zur Terrasse einen anderen Weg zu benutzen. Bevor das Mädel noch reagieren konnte, stürmte die Mutter aus der Terrassentür, wörtlich: Was ist hier los?! Nun ja, ich konnte nun nicht umhin, der Dame mein Anliegen mitzuteilen, was ich zu vermeiden hoffte. Denn ich wollte ja nicht petzen.

Ich erklärte ihr mein Anliegen und zeigte ihr die Stelle mit den daniederliegenden zarten Trieben. Mir blieb ja nun nichts anderes übrig. Die Mutter erklärte mir, dass ich mich doch direkt an sie wenden sollte und nicht an die Kinder, ca. 10/11 Jahre, ansprechen sollte.

Meine Meinung ist eine andere. Das Mädel weiß von einer anderen Gelegenheit, dass sie „außenrum“ das kleine Grundstück betreten soll weil da eben Blumen wachsen, so mittendrin, als kleine Frühlingswiese. Hätte ich mich erst bei der Mutter beschweren sollen? Ich stehe gegenüber dem Mädel jetzt als der „Meckerheini“ da mit einer vergleichsweise simplen Sache. Ich meine, das Kind ist alt genug um die Sache zu verstehen. Ich hätte das mir ihr direkt regeln können. Da muss ich nicht doch erst die Mutter einschalten – oder?

12 Gedanken zu „Petzen?

    1. Hans-Georg

      Ist ein kleiner Hinweis auf etwas, dass sie weiß und sonst auch praktiziert, Erziehung? Muss mich die Mutter gleich so anfahren als hätte ich sonstwas mit ihrer Tochter angestellt?
      Wie ich gestern erfahren habe, ist die Tochter bereits älter als 10/11. Da muss sich die Mutter nicht so anstellen wenn man ihren Abkömmling mal auf etws hinweis.

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  1. Michi

    Hallo Hans-Georg,
    keine Aufregung sag ich dir. Ich hätte auch so wie du gehandelt und die Mädels selber angesprochen.
    LG aus Bayern
    Michi

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  2. Anne

    Ich habe zwei Theorien für die (überzogene) Reaktion der Mutter:
    a) diffuse „Ein älterer Mann spricht das Mädchen an“-Panik
    b) grundsätzliches Ablehnen von „Einmischen in Erziehungshoheit“
    Hat sie sich wenigstens am Ende für ihr „Trampelchen“ entschuldigt? Und Wiedergutmachung oder zumindest nochmal Einwirken auf die Kinder versprochen?
    Nicht ärgern, nur wundern…
    Liebe Grüße
    Anne

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    1. Hans-Georg

      a) Wir leben hier unter einem Dach und die Eltern wissen, dass ich mit einem Mann verheiratet bin, d.h. sie sollten auch wissen, dass ich kein Interesse an kleinen Mädchen habe (an kleinen Kindern insgesamt nicht).
      b) So klang das durch
      Entschuldigung ist natürlich nicht erfolgt. Stattdessen erzählte die Mutter irgendwas über die Pflege eines Teils des Gemeinschaftsgrundstücks, was in diesem Zusammenhang nun gar kein Thema war.

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  3. Trulla

    Ich habe länger darüber nachgedacht, worum es hier eigentlich gehen mag.

    In Fragen der Erziehung sind natürlich in erster Linie die Eltern gefragt, aber wie sagt man so schön “zur Erziehung eines Kindes gehört ein ganzes Dorf“. Das finde ich nicht verkehrt, weil es im weiteren Sinne doch bedeutet, nicht weg zu gucken und sich für die Gemeinschaft zuständig zu fühlen. Deshalb kann man natürlich grundsätzlich auch ein Kind direkt ansprechen, wobei wie immer der Ton die Musik macht.

    Für mich stellt sich aber auch die Frage, ob hinter der Empfindlichkeit der Mutter nicht mehr steckt. Haben Sie denn eigentlich vor Ihrer Pflanzaktion das Einverständnis der anderen Bewohner eingeholt?
    Immerhin resultierte daraus ein “Betreten (Bespielen) verboten“ einer ganzen Rasenfläche, wovon wohl hauptsächlich Kinder betroffen sind. Könnte das Setzen der Blumenzwiebeln vielleicht sogar eine subtile Art gewesen sein, genau dieses Ziel zu erreichen?

    Der Rasen ist nämlich leider ein ganz häufiger Streitpunkt bei Eigentumsanlagen, weil die unberührten Grashalme und der Wunsch nach Ruhe einen höheren Stellenwert einnehmen als kindliche Bedürfnisse.

    Während jedoch die Halme permanent nachwachsen, haben Kinder nur eine Kindheit. Für ihr Gedeihen ist Verständnis ein wesentlicher Dünger.

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    1. Hans-Georg

      Ich beantworte den Kommentar mal tabellarisch, ist einfacher
      1.
      Es handelt sich um eine Eigentumsanlange
      2.
      Die Pflanzaktion ist mit den im Haus wohnenden Eigentümern abgestimmt
      3.
      Besagte Familie ist Mieter eines Investors
      4.
      Besagte Familie ist eingezogen nachdem ich die Pflanzaktion begonnen habe um Frühlingsblühern, die ich selbst für unsere Wohnung/Dachterrasse gekauft hatte, eine neue Heimat zu geben
      5.
      Das Gemeinschaftsgrundstück ist so klein, dass es sich nicht zu einer bestimmten Benutzung eignet
      6.
      Das Kind wurde bereits „eingewiesen“, auf dem Weg „durch den Garten“ zur Terrasse der Wohnung einen bestimmten Weg zu nutzen weil hier und da und dort Blumenzwiebeln gesetzt wurden. Das wurde mit der Mutter abgestimmt
      7.
      Die Pflanzaktion habe ich vorgenommen um das handtuchgroße Stück Land ein wenig aufzuwerten. Es ist dort allenfalls grün, von Rasen kann man da eh nicht sprechen. Es würde zu weit führen, hier die Gründe darzulegen
      8.
      Ich gehe davon aus, dass sich auch andere Bewohner, inklusive besagter Mieter, daran erfreuen, wenn es im Frühling dort ein paar bunte Tupfer zu sehen sind

      Nachdem ich nun alles ausführlich dargelegt habe, frage ich mich, warum ich mich eigentlich rechtfertige.

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  4. Trulla

    Es geht doch gar nicht um rechtfertigen!
    Ich versuche immer zu verstehen, wie bestimmte Situationen entstehen können.
    Und es mag eine Rolle spielen, dass ich einschlägige Erfahrungen im Freundeskreis erlebte, wo die Eigentümergemeinschaft es nicht hinnehmen wollte, dass die zwei damals noch sehr kleinen Töchter meiner Freundin ab und zu mal ihr Deckchen auf dem Rasen ausbreiten wollten, um dort mit ihren Puppen zu spielen – weil der Rasen Schaden leiden konnte.
    Und das fand ich äußerst traurig.

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    1. Hans-Georg

      Zum Verstehen gehört manchmal, sich zu rechtfertigen.
      Diese kleine wertlose Stück Land kann man, wie oben erwähnt, nicht als Rasen bezeichnen. Wenn sich da jemand ausbreiten möchte, was an diesem Platz eh niemand ernsthaft in Erwägung ziehen würde, kann er das gern machen. Trotz der paar Frühlingsblüher ist noch reichlich Platz dafür.

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