Beamtensprache

Kennt ihr das law blog? Ich schaue da schon sehr lange täglich rein. Der Anwalt Udo Vetter hat immer über interessante und skurrile Fälle zu berichten. Manchmal zitiert er Auszüge aus Schriftverkehr zwischen Gericht und Anwalt, natürlich ohne dass der geneigte Blogleser erkennen kann, um welchen Fall es sich handelt.

Die Sprachwendungen, die man dort lesen kann, sind zum Teil ziemlich merkwürdig, ja, geradezu altmodisch. Wenn man das liest, könnte man sich einen Richter oder Anwalt mit lockiger Perücke und schwarzem Talar vorstellen. Udo Vetter schreibt aber gelegentlich, dass es im Gerichtssaal nicht mehr so streng gehandhabt wird, wenn auch einige vorsitzende Richter anderer noch Meinung sind und auf Vorschriften pochen, die aus dem Mittelalter zu stammen scheinen. Aber inzwischen gibt es sogar Steckdosen für die Stromversorgung des anwaltlichen Laptops.

Übrigens hat Udo Vetter auch den einen oder anderen Tip auf Lager, wie man sich zu verhalten hat, wenn man mal mit der Polizei zu tun hat, verschuldet oder nicht. Die Herren Polizisten stellen zu gern Forderungen an Beschuldigte und Zeugen, die, wenn man der Forderung nachkommt, einem später zum Nachteil gereichen können. Also gern mal reinschauen ins law blog.

Heute wurde höchselbstpersönlich mit einem Ausdruck konfrontiert, von dem ich dachte: Wow, da hat sich aber jemand Mühe gegeben, den Text verständlich zu gestalten. Keine Angst, ich habe nichts mit der Polizei zu tun, ich habe nur was im Internet bestellt, natürlich am Schwarzen Freitag.

Der Absender der Ware hat mir einen Link und eine Sendungsnummer geschickt, damit ich die Ware nachverfolgen kann. Eben dachte ich, dass ich mal mal gucken kann, ob das schon unterwegs ist. Also „klick“ gemacht und die Seite von DHL öffnete sich und ich schaute auf den Kommentar

„Wir erwarten Ihre Sendungsdaten in Kürze. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir Sendungen erst beauskunften können, …“

Beauskunften! Klar, das sagt alles. Aber das ist so typisches Beamtendeutsch, welches auch ein Richter oder Rechtsanwalt im Schriftverkehr benutzen könnte.

Man muss sich den Begriff einfach mal merken. Wenn z.B. der Gatte eine Frage über irgendeine Sache, werde ich antworten: Das kann ich leider nicht beauskunften. Ich glaube, der würde die Leute mit der Jacke ohne Ärmel holen.

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