Zweierlei Maß?

Werden Rechtsbrüche von der Justiz in Bayern mit zweierlei Maß gemessen? Man könnte auf die Idee kommen, weil nämlich ein U-Bahn-Zugführer in München eine 18-jährige vergwaltigt hat. Ein beantragter Haftbefehl wurde nicht bewilligt und der Unhold befindet sich wieder auf freiem Fuß.

Wenn ein Flüchtling diese Tat begangen hätte, wäre der Aufschrei in Bayern und bei seinen Stammesfürsten groß gewesen. Ich mächte lieber nicht wissen, mit welchen Äußerungen und Drohungen die umsich geworfen hätten. Und der Mann wäre ganz sicher in Haft gekommen.

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