Unverständlich

Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass verpartnerteverheiratete Homesexuelle die Vorteile des höchsten Freibetrages bei Erbschaften in Anspruch nehmen können. Das ist wieder ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Doch warum geht das immer alles nur häppchenweise?

Nach wie vor gibt es bei verheirateten Homosexuellen nicht die Möglichkeit des Ehegattensplittings im Steuerrecht. Wenn ich meinen Mann heiraten würde, wäre ich ihm gegenüber zwar unterhaltspflichtig, ich könnte aber keine steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen. Herr Schäuble sträubt sich mit dem Hinweis auf „… die Förderung der Ehe, insbesondere im Hinblick auf ihre bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern.“

Für meinen Mann eintreten darf ich bzw. muss ich – wie in einer Ehe „als typische Grundlage der Familie“ – nur die Vorteile darf ich nicht kassieren. Herrjeh, wann kommen die in Berlin endlich mal in die Hufe und machen Nägel mit Köpfen!

3 Gedanken zu „Unverständlich

  1. SabineLi

    Hi Hans Georg!
    Da hast Du leider recht. Ebenso ist es beim Arbeitslosengeld, da zählt Manuelas Geld mit.
    Soviel ich aber weiß, bzw. gehört habe, liegen beim Gericht noch 3 Klagen an, wegen Ehegattensplitting und ähnlichem. Ich habe große Hoffnung, dass das positiv entschieden wird.

    Ich bekäme z. Zeit von Manuela keine Rente und umgekehrt leider auch.

    Ich bin ganz zuversichtlich, dass sich da noch mehr tut!
    Mehr tun muß!

    Dir / Euch einen guten Start in die neue Woche!
    LG Sabine

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  2. Frau Momo

    Wenigstens da könnte sich Herr Westerwave ja mal profilieren und in die Bresche schmeißen und den Konservativen ihr verquastes Familienbild um die Ohren hauen.

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  3. Inge aus HH

    Warum nur als Häppchen? Damit man in der Politik lange daran in die eigene Tasche verdienen kann. Wenn etwas zu schnell abgehandelt wird, dann ist man zu schnell durch und kann sich keine goldene Nase mehr verdienen.

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