Das ginge zu weit!

Ich habe ja für vieles Verständnis, was wir in Zeiten von Corona machen sollen und was nicht. Aber wir sind hier nicht in der DDR oder in Russland, Belarus, Türkei oder sonstigen autoritär regierten Ländern. Eine Kontrolle von Privaträumen, die vom SPD-Politiker Karl Lauterbach angeregt wird, ist abzulehnen. Ich hoffe, dass das nicht passieren wird, und wenn doch, dass das Bundesverfassungsgericht solch eine Anordnung außer Kraft setzen wird.

10 Gedanken zu „Das ginge zu weit!

  1. Elke

    Ich glaube, Du siehst das zu schwarz. Es geht wahrscheinlich darum, dass eine Wohnung kontrolliert wird, wenn man z.B. meldet, dass dort gegen die Corona Maßnahmen eine Feier stattfindet. Und das finde ich gut. Man kriegt den Scheiss sonst nicht in den Griff. Überall sind noch soviele Ignoranten unterwegs. Und wir müssen das ausbaden. LG und passt auf Euch auf 🙋🏼‍♀️😘. Elke

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    1. Hans-Georg

      Das würde bedeuten, dass Nachbarn den Ordnungsdienst rufen würden, mit anderen Worten: es würde denunziert. Und dann sind wir nämlich da, was ich geschrieben habe, nämlich in der DDR.

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      1. Elke

        Aber würdest Du einfach zusehen, wenn Du beobachten könntest, wie unmittelbar in Deinem Umfeld komplett gegen die Regeln verstoßen wird? Das direkt als Denunziation zu bezeichnen finde ich nicht okay. Das beinhaltet ja auch in anderen Fällen (Misshandlungen etc…), dass ich wegschauen muss, nur um nicht als Denunziant bezeichnet zu werden. Kopf in den Sand stecken ist so gar nicht meins. Ich spreche immer zuerst mit dem „Übeltäter“, und nur, wenn dieser nach dem Gespräch resistent bleibt, ziehe ich die Reißleine (Ordnungsamt etc.).

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        1. Hans-Georg

          Ich musste später an eure Nachbarn denken, da hatte ich genau das vorgeschlagen. Das war aber im offenen Bereich, da sehe ich, was los ist. Wenn in einer Wohnung gefeiert wird – ich weiß nicht, ob ich da reagieren würde. Die Wohnung ist für mich ein Schutzbereich, sozusagen „my home is my castle“.

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          1. Elke

            Stimmt ja auch; für mich geht es nur darum, dass man nicht wegschaut, wenn man im eigenen Umfeld Verstöße bemerkt, die im Endeffekt dazu führen können, dass Unschuldige die Suppe mit ausbaden müssen. LG Elke

  2. Achim

    Hallo Hans Georg, du hast nie in der DDR gelebt und deshalb weißt du auch nicht wie es wirklich war für uns. Ob du es glaubst oder nicht, so einfach in die Wohnung kommen und kontrollieren, das ging auch hier nicht, es sei den, es lagen Straftatbestände vor. Was aber stimmt, die STASI hat geschnüffelt, verwanzt und observiert bei den Andersdenkenden. In unseren europäischen Nachbarländern gibt es jetzt wegen Corona Ausgangssperren. Davon ist hier überhaupt (noch) nicht die Rede. Ich kannte so etwas in der DDR von 1960-1989 auch nicht. Lauterbach hat da ziemlich überzogen, und es wird nicht so kommen. Die lieben Nachbarn werden schon dafür sorgen, wenn es in ihrer Nähe eine private Party gibt mit mehreren Leuten, dass die Polizei informiert wird. Bleib gesund, Grüße aus Sachsen Anhalt, Achim

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      1. Der Wilhelm

        Das haben wir damals bei Hartz IV auch gedacht:

        Trotzdem standen in der Anfangszeit die Kontolleure unangemelde vor der Tür und verlangten im Badezimmer überprüfen zu wollen, ob nich zufällig die Zahnbürsten zweier WG-Bewohner in einem Zahnbecher ständen .Und ob die Beiden nicht vielleicht auch im gleichen Bett schlafen.
        Lange her, aber damals ist das auch von den Gerichten nicht gekippt worden.

        Allerdings würde das heute wohl nicht mehr so durchgehen – und das Szenario wohl so laufen, wie von @Elke gechrieben

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  3. Ralf

    Ich habe in der Vergangenheit zwei Male die Polizei gerufen, weil eine Nachbarsfamilie nachts um zwei eine Riesenparty gefeiert und dabei das ganze Dorf mit ohrenbetäubender, jedenfalls Schlaf unmöglich machender Krachmusik beschallte. In keinem Zimmer meines eigentlich gut gedämmten Hauses konnte man sich aufhalten, ohne den Radau hören zu müssen. – Es ist also keineswegs so, dass die Polizei nicht auch ohne Corona schon eingreifen dürfte, wenn gesetzliche Regeln missachtet werden, bloß weil das auf Privatgrundstücken oder in Privaträumen geschieht. Mit Denunziation oder Blockwart-Methoden hat das nichts zu tun.

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