Abgelehnt!

Der MDK hat den Eilantrag für eine Pflegestufe für meine Mutter vorerst abgelehnt! Morgen habe ich ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin des Sozialen Dienstes in der Rehaklinik. Vielleicht kann uns die irgendwie helfen. Für mich bedeutet diese Nachricht mal wieder eine schlaflose Nacht.

16 Gedanken zu „Abgelehnt!

    1. Hans-Georg

      Anne, das Alter spielt keine Rolle. Es kommt darauf an, ob die Person gepflegt werden muss, d.h. Körperpflege von oben bis unten und von vorn bis hinten. Meine Mutter kann keinen Schritt mehr machen, selbst mit Rollator. Wenn man ihr aber eine Schüssel mit Wascher hinstellt, kann sie sich noch waschen, ausser Rücken und Füße. Wie sie im Sitzen ihren Popo waschen soll weiß ich allerdings nicht. Irgendwas läuft da gehörig falsch.

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      1. Anne

        Genau deinen letzten Satz wollte ich damit auch ausdrücken – es läuft was gehörig falsch, wenn selbst fast Hundertjährige nur nach peinlicher, mühsamer Beurteilungsbürokratie etwas Betreuung und Hilfe bekommen, die sie sich schlicht für das bisschen Lebensrest (statistisch gesehen) verdient haben, ob „nötig“ oder nicht. (Alles Gute!)

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        1. Hans-Georg

          Es geht auch um Lebensqualität für den kleinen Rest ihres Lebens, es geht darum, ihr die Angst zu nehmen, hilflos zu sein. Meine Mutter ist nicht in der Lage, wenige Sekunden freihändig zu stehen. Sie kann sich nicht mal eine Scheibe Brot machen wenn sie in ihre Wohnung zurückkäme. Sie kann die Toilette nicht erreichen, d.h. ein Toilettenstuhl würde neben ihrem Sessel stehen und vorsichhindampfen bis jemand vom Pflegedienst kommt und ihn entleert. Es müsste jemand kommen, der ihr aus dem Bett hilft, sie beim Waschen unterstützt und sie ankleidet, abends Hilfe beim umgekehrten Weg. Essen auf Rädern, kein Problem. Nur wie soll sie freihändig stehend die Aluschale mit 2 Händen aus der Thermobox heben, die um 11 Uhr schon gebracht wird? Sie würde vor ihrem Essen stehen, mit beiden Händen sich am Tisch festhaltend, und würde verhungern weil sie nicht an ihr Essen kommt!

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    1. Hans-Georg

      Der normale Laufe wäre, dass meine Mutter nach Hause entlassen wird und dort käme in 3 Wochen ein Gutachter. Inzwischen wäre meine Mutter in ihrer Wohnung mehrmals gefallen mit dem Ergebnis von Prellungen, aufgeschlagenem Kopf und Brüchen und demzufolge wäre sie dann ein bettlägeriger Pflegefall.

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  1. Jane Blond

    Sofort Widerspruch einlegen! Hat Mutti eine Rechtschutzversicherung? Dann das einen Anwalt machen lassen.
    Eilantrag für den Widerspruch beantragen. Die wollen das aussitzen und machen das sogar bei Krebspatienten im Endstadium. Die warten – und das ist leider kein Witz – darauf, dass Menschen den ablehnden Bescheid hinnehmen, und sich das Thema durch Ableben erledigt.

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    1. Hans-Georg

      Nein, hat sie nicht.
      Widerspruch hab ich auch im Hinterkopf. Was heisst „Eilantrag für den Widerspruch“? Im Widerspruch einen erneuten Eilantrag stellen?
      Vorranging für uns ist, dass meine Mutter sicher untergebracht wird. Sie KANN nicht zurück nach Hause!

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      1. Jane Blond

        Ja, man kann auch den Widerspruch eilig gestalten. Unbedingt machen, selbst wenn sie jetzt über eine Kurzzeitpflege untergebracht wird. Toll wäre ein Anwalt an der Hand dabei, das beschleunigt das Ganze noch weiter, wenn sie merken, dass ihr Spielchen nicht fruchten.
        Ich habe da hinlängliche Erfahrungen. Die spielen echt auf Zeit, gerade bei den ganz alten Menschen und den wirklich Sterbenskranken 🙁

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        1. Jane Blond

          Noch ein Edit 😉
          Der Deutsche funktioniert so, dass er hinnimmt. Sprich, er bekommt einen ablehnenden Bescheid, denkt „wird schon stimmen, ist ja geprüft“ und heult ein paar Tage ins Kissen.
          Darauf bauen Ämter und Kassen. Das ist einkalkuliert in deren Bescheide, warum sie auch gerne negativ ausfallen. Die sparen so Unsummen, weil gut die Hälfte der Bescheide erstmal untern Tisch fallen so. Nur wenige haben die Muße sich dagegen zu wehren.
          Praktisch ist es so, das solche Bescheide, bei denen vorher keine Prüfung stattgefunden hat, von Laien bearbeitet werden. Sprich, von Schreibtischtätern, die von medizinischen Befunden null Ahnung haben. Müssen sie auch nicht haben, weil, wie gesagt, generell erstmal versucht wird abzulehnen.
          Dasselbe gilt für Rentenkassen.
          Du glaubst gar nicht, was ich mit denen alles erlebt habe, und wie gut am Ende alles funktionierte, weil ich denen die Hölle heiß gemacht habe.

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  2. Jane Blond

    Boah, regt mich das gerade auf! Wirklich, geht gegenan und lasst euch das nicht gefallen. Das ist ein übliches Spiel, und da muss man gegenan gehen 🙁 Kostet unnötig Kraft, aber leider nutzt es nichts, weil deine Mutter nach Hause gehen zu lassen, keine Alternative ist.

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  3. Heike

    Hallo Georg,

    lese immer nur still mit. Hier kann ich mich aber mal nicht bremsen. Teile die Meinung des obigen Kommentars zum Widerspruch. Zur Begründung braucht man aber den Bericht des MDK. Ich empfehle, einen Fachanwalt für Medizinrecht aufzusuchen.

    Viel Glück!

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    1. Hans-Georg

      Hallo Heike – und danke für das Glückwünschen, können wir gebrauchen.
      Es war ein Eilantrag seitens der Klinik. Ich will versuchen, Kopien des Antrags und des Ablehnungsbescheids zu bekommen.
      Ein Gutachter ist nicht im Krankenhaus gewesen, der kommt bei einem Eilantrag nicht.

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  4. Birgit

    Hast Du mal die Krankenkasse/PV kontaktiert? Was sagen die dazu?

    Würde mich auf jeden Fall sofort an einen Rechtsanwalt wenden und mir auch da Rat holen.

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