Auf dem bevorstehenden Parteitag der CDU steht das Thema steuerliche Gleichstellung von Einegtragenen Lebenspartnerschaften Homosexueller auf der Tagesordnung. Bundeskanzlerin Merkel hat empfohlen, die Gleichstellung abzulehnen. Der Kreisverband Fulda lehnt das sowieso ab, wie auch die Herren David McAllister, Seehofer und Kauder.
Alle Beziehen sich auf den Artikel 6 des Grundgesetzes in dem es heisst: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Nun darf man aber nicht vergessen, dass das Grundgesetz zu einer Zeit entstand, als „homosexuelle Handlungen“ noch unter Strafe standen. Infolgedessen hat auch niemand überhaupt nur einen Gedanken daran verschwendet, dass Homosexuelle eines Tages eine legale Partnerschaft eingehen könnten. Zum Glück haben sich die Zeiten geändert.
Die, die sich auf den Artikel 6 beziehen, haben natürlich den Artikel 3 überlesen. Dort heisst es unter (1):
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. – Also auch schwule Männer bzw. lesbische Frauen.
Die Kritiker der Gleichstellung warten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die im kommenden Jahr ansteht. Es wäre zu wünschen, dass sich die obersten Richter an Artikel 1 orientieren.
Der 1. Senat urteilt regelmäßig, dass das Gleichheitsgebot des Art. 3 I GG die Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe vorschreibt, und seit Udo di Fabio, der Exponent des äußersten rechten Randes des gesellschaftspolitischen Spektrums, aus dem 2. Senat ausgeschieden ist, urteilt auch der 2. Senat genauso. Merkel weiß das und bricht vorsätzlich das Grundgesetz.