Unsere Regierung und unser Parlament haben sich in letzter Zeit wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert – wobei man sich natürlich fragen kann, ob das überhaupt schon mal geschehen ist:
1. Das Meldegesetz
Da wird von der Regierung ein Gesetz eingebracht welches es den lokalen Behörden ermöglichen soll, unsere Adressen leichter als bisher an interessierte Firmen zu verkaufen. Das Gesetz wird innerhalb weniger Minuten an einem Freitagabend von einer Handvoll Abgeordneten ohne Lesung von unseren Volskvertretern durchgewunken.
Plötzlich regt sich Widerstand gegen das Gesetz und nun hofft man in Berlin, dass das Gesetz im Bundesrat nicht durchgeht.
2. Das Beschneidungsgesetzt
Ein Deutsches Gericht entscheidet, dass die Beschneidung von kleinen Jungen aus religiösen Gründen Körperverletzung sei. Ein Aufschrei kommt aus den jüdischen und muslimischen Reihen. Und was macht unsere NichtRegierung?: Es wird entschieden, dass das unbedingt durch ein Gesetz geregelt werden müsse. Alle Parteien sind sich da offensichtlich mal einig.
Inzwischen regt sich erster Widerstand.
3. Das CO2-Einlagerungsgesetz
Nach langen Diskussionen mit den Ländern wurden unterirdische Lagerstätten für C02 festgelegt, eine Sache, die mir persönlich von Anfang an sehr suspekt vorkam. Unsere Erdkruste hat überall kleine Risse oder ist porös. Wer garantiert uns, dass das Gas nicht doch ungewollt irgendwo austritt und irgendwelche Schäden anrichtet.
Jetzt stellt Herr Altmaier fest, dass die Bevölkerung gar keine Lagerstätten will. Dieses Gesetz wird vermutlich auch kein Gesetz.
4. Das Wahlrecht
Bereits im Jahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht das Deutsche Wahlrecht für nichtvervassungskonform erklärt. Alle Parteien haben darüber diskutiert. Herausgekommen ist ein Gesetz, welches auf dem Mist der Koalitionsparteien CDU und FDP gewachsen ist. Und Mist ist es wahrlich gewesen, was da verzapft wurde, nämlich ein Wahlrecht, welches den Koalitionsparteien zum Vorteil gereicht.
Opposition und mehr als 3000 Bürger hatten gegen den Entwurf vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, welches nun entschieden hat, dass das alte neue Gesetz auch nicht verfassungskonform ist. Vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr muss nun ein neues Wahlrecht her.
Da wird mit Sicherheit viel Geld für juristische und technische Beratung ausgegeben, vom Zeit- und Arbeitsaufwand mal ganz zu schweigen. Und dann war alles vergebens? Unsere Regierung hat das Regieren offensichtlich verlernt. Der einzige Pluspunkt von Punkt 3 ist der, dass hier auf die Belange der Bevölkerung, sprich Wähler, Rücksicht genommen wird. Aber es ist ja bald Bundestagswahl! Da macht sich sowas gut.
Es wird ja schon seit Jahren darüber diskutiert, die Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre zu verlängern. Aus wahlkampftaktischen Gründen wird ja spätestens im 3. Jahr nicht mehr ordentlich regiert. Man will ja die Wähler nicht unnötig verprellen. Wenn ich mir allerdings die Trümmertruppe in Berlin anschaue, weiss ich nicht, ob ich den Haufen über 5 Jahre etragen könnte.
Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob die gewählten Volksvertreter auch dem Wahlrecht zustimmen mussten bzw. nunmehr wieder müssen. Allerdings hat es den Anschein, als würden unsere sogeannten Volksvertreter so ziemlich alles abnicken, was ihnen vorgelegt wird, was wohl am Fraktionszwang liegt. Ich frage mich allerdings, wozu die Abgeordneten einem Fraktionszwang unterliegen, wenn sie doch nur nach bestem Wissen und Gewissen und zum Wohle des Deutschen Volkes abstimmen sollen – eigentlich. Ein Parlament, in dem Fraktionszwang herrscht, ist nicht frei in seinen Entscheidungen und kommt der Volkskammer in der ehemaligen DDR doch ziemlich nahe.
DAs Wahrlrecht ist gegen die Stimmen der Opposition durchgewunken worden, die haben ja dann auch geklagt. Zum Glück merken manche noch, was Mutti da alles abnicken lassen will. Ich hätte das Herrn Altmaier schon viel früher sagen können, erstaunlich seine Erkenntnis, und so neu…
Ich hoffe, wir haben bis zum nächsten Jahr ein gültiges Wahlrecht und wählen diese Gurkentruppe samt ihrer Chefin ab.