Unsere Gesetztgebung ist verrückt und uneinheitlich:
Bei den – offizieller Begriff – „Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist es so, dass ein Partner im Erbfall den gleichen Freibetrag für die Erbschaftsteuer hat wie bei einer Ehe. Und dieser Freibetrag ist hoch, sehr hoch! Wenn es allerdings um die Steuerklasse auf der Steuerkarte geht, gilt die „Eingetragene Lebenspartnerschaft“ nicht. Beide Partner müssen die Steuerklasse I haben.
Es scheint aber so, dass diese Praxis langsam aufgeweicht wird: Das Bremer Finanzgericht hat der Klage zweier Lesben stattgegeben und gestattet die vorläufige Eintragung der Steuerklassen III und IV. Eine Beschwerde beim Bundesfinanzhof ist zugelassen, deshalb wohl auch die vorläufige Eintragung.
Ich glaube mich zu erinnern, dass bereits ein ähnliches Verfahren anhängig ist und der Bundesfinanzhof entscheiden muss, wie das nun in Zukunft werden soll bezüglich der Steuerklassen mit uns Schwulen und Lesben.
Perle, ich danke für dein Verständnis!
allein “eingetragene lebenspartnerschaft” sollte reichen um gleiches recht zu erfahren wie eheleute. warum muss heute alles 100 jahre dauern? ich versteh diese besch***** bürokratie nicht. entweder schwarz oder weiss. dunkelweiss und hellschwarz sind was für deppen. aber leider regieren nicht nur zu karneval die narren…
sorry, ich bin zwar nicht betroffen, aber es macht mich betroffen.. und wütend..
Es spart zwar nicht wirklich viel, wenn man I und IV hat, aber es ist einfach ein Unding, das eingetragene Lebenspartnerschaften da nicht gleichgestellt sind.